1. Einordnung: Klinikneubau im regulatorischen Wandel
Der Neubau einer Klinik war schon immer eine anspruchsvolle Bauaufgabe. Mit dem KRITIS-Dachgesetz hat sich der Maßstab jedoch spürbar verschoben. Einrichtungen mit wesentlicher Bedeutung für die Gesundheitsversorgung unterliegen künftig klar definierten Anforderungen an Resilienz, Risikomanagement und physische Sicherheit.
Das Gesetz beschreibt kein abstraktes „Mehr an Sicherheit“, sondern eine strukturelle Neuorientierung:
Kritische Einrichtungen müssen ihre Widerstandsfähigkeit systematisch analysieren, nachweisbar verbessern und dauerhaft betreiben können. Sicherheit ist damit nicht länger eine projektbegleitende Ergänzung, sondern Teil der organisationsweiten Pflichtenstruktur.
Für den Klinikneubau bedeutet das:
Das geforderte Sicherheitsniveau bewegt sich auf einem anderen Niveau als es bei vielen Krankenhausprojekten in der Vergangenheit üblich war. Und genau deshalb gehört ein funktionales Sicherheitskonzept zwingend in die GU- oder TU-Ausschreibung.
2. Das KRITIS-Dachgesetz: Von Schutzmaßnahmen zu Resilienzpflichten
Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Einrichtungen unter anderem zu:
- strukturierten Risikoanalysen,
- Identifikation relevanter Bedrohungsszenarien,
- Umsetzung geeigneter Resilienzmaßnahmen,
- Dokumentations- und Nachweispflichten,
- organisatorischer Verankerung von Sicherheitsprozessen.
Im Unterschied zu früheren, teilweise sektoralen Regelungen geht es nicht nur um technische Mindeststandards. Gefordert wird ein systematischer, ganzheitlicher Schutzansatz. Die physische Sicherheit des Gebäudes ist dabei eine tragende Säule.
Ein Klinikneubau muss daher nicht nur funktional und wirtschaftlich sein – er muss den Betreiber in die Lage versetzen, seine gesetzlichen Resilienzpflichten zu erfüllen. Genau an dieser Schnittstelle wird die Ausschreibungsphase entscheidend.
3. Warum das Sicherheitsniveau heute höher anzusetzen ist
Frühere Krankenhausneubauten orientierten sich häufig an klassischen Themen wie Einbruchschutz, Zutrittskontrolle oder Videoüberwachung. Diese Maßnahmen bleiben wichtig – reichen jedoch nicht mehr aus.
Das neue Sicherheitsverständnis umfasst insbesondere:
- Schutz vor gezielten Sabotagehandlungen,
- Sicherung kritischer technischer Infrastruktur,
- Schutz vor hybriden Bedrohungen,
- Berücksichtigung von Insider-Risiken,
- Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unter Störbedingungen,
- physische Trennung redundanter Systeme,
- Vermeidung baulicher Single Points of Failure.
Die Perspektive verschiebt sich vom „Schutz gegen unbefugtes Betreten“ hin zur Sicherstellung der kontinuierlichen medizinischen Versorgung – selbst im Ereignisfall.
Ein Klinikneubau, der diese Dimension nicht planerisch integriert, erfüllt möglicherweise architektonische und funktionale Anforderungen, bleibt jedoch unterhalb des künftig erwarteten Resilienzniveaus.
4. Bedeutung für GU-/TU-Ausschreibungen
Bei funktionalen Vergaben übernehmen GU oder TU Planung und Ausführung in eigener Verantwortung. Ohne klare Definition des Sicherheitsniveaus entsteht ein kalkulatorisches Vakuum.
Der Bieter muss wissen:
- Welche Bedrohungsszenarien sind planerisch zu berücksichtigen?
- Welche Resilienzanforderungen gelten?
- Welche Autarkiezeiten sind gefordert?
- Welche Schutzbedarfe bestehen für Technik-, IT- und Versorgungsbereiche?
- Welche Nachweise sind gegenüber dem Betreiber erforderlich?
Fehlt diese Klarheit, kalkuliert der Bieter entweder konservativ mit hohen Sicherheitszuschlägen oder reduziert auf ein Mindestmaß, das möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Beides ist für den Bauherrn nachteilig.
5. Das funktionale Sicherheitskonzept als Brücke zwischen Gesetz und Bauprojekt
Ein funktionales Sicherheitskonzept übersetzt die gesetzlichen Anforderungen in baulich-technische Planungsparameter. Es definiert die Schutzwirkung, die das Gebäude leisten muss.
Im Kontext eines Klinikneubaus bedeutet das insbesondere:
5.1 Klare Zonierung
Öffentliche Bereiche, kontrollierte Bereiche, Sicherheitszonen und hochkritische Technikbereiche müssen eindeutig definiert sein. Diese Zonierung wirkt unmittelbar auf Grundriss, Flächenbedarf und Verkehrsführung.
5.2 Schutz kritischer Infrastruktur im Gebäude
Notstromanlagen, zentrale Energieverteilung, IT-Kernbereiche und medizinische Versorgungszentralen müssen baulich und organisatorisch besonders geschützt werden. Das Sicherheitskonzept legt fest, welches Schutzniveau hier anzusetzen ist.
5.3 Resilienzanforderungen
Das Gebäude muss auch unter außergewöhnlichen Bedingungen funktionsfähig bleiben. Dies betrifft:
- räumliche Trennung redundanter Medienwege,
- Notbetriebsfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen,
- bauliche Widerstandsfähigkeit sensibler Bereiche,
- Schutz vor gezielter Manipulation.
5.4 Integrationsanforderungen
Sicherheitssysteme dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Alarmierung und Gebäudetechnik müssen integriert geplant werden. Das Sicherheitskonzept definiert die funktionalen Anforderungen an diese Integration.
6. Konkrete Auswirkungen auf Planung und Kalkulation
Die Anforderungen aus dem KRITIS-Dachgesetz führen in der Praxis zu:
- erhöhtem Flächenbedarf für Sicherheitszonen,
- verstärkten Bauteilanforderungen in sensiblen Bereichen,
- zusätzlichen Schleusen- und Vereinzelungsbereichen,
- höherem Integrationsaufwand technischer Systeme,
- umfangreicheren Dokumentations- und Nachweisleistungen,
- intensiveren Test- und Abnahmeszenarien.
Diese Faktoren beeinflussen Baukosten und Bauzeit unmittelbar. Werden sie erst nach Zuschlag konkretisiert, entstehen nahezu zwangsläufig Nachträge.
Ein beigefügtes funktionales Sicherheitskonzept sorgt dafür, dass diese Aspekte bereits in der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
7. Strategische Bedeutung für den Bauherrn
Durch die Integration eines funktionalen Sicherheitskonzepts in die GU-/TU-Ausschreibung erreicht der Bauherr:
- Rechts- und Planungssicherheit im Kontext der KRITIS-Anforderungen,
- Vergleichbarkeit der Angebote auf gleichem Sicherheitsniveau,
- Reduzierung späterer Anpassungen,
- transparente Definition der geschuldeten Schutzwirkung,
- langfristige Betriebssicherheit.
Sicherheit wird damit von einer optionalen Ausstattungsfrage zu einer strukturellen Bauanforderung.
8. Fazit
Das KRITIS-Dachgesetz beschreibt ein neues Sicherheitsverständnis für kritische Einrichtungen. Für Klinikneubauten bedeutet das ein höheres und systematischeres Anforderungsniveau als es in vielen Projekten bisher üblich war.
Ein funktionales Sicherheitskonzept in der GU- oder TU-Ausschreibung ist daher kein formaler Zusatz, sondern eine zwingende Voraussetzung für:
- gesetzeskonforme Planung,
- belastbare Kalkulation,
- integrierte Sicherheitsarchitektur,
- nachhaltige Resilienz.
Sicherheit beginnt nicht mit der Installation technischer Systeme – sie beginnt mit der Definition des Schutzniveaus. Und diese Definition gehört an den Anfang des Projekts.







